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   BSG, 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B   

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BSG, 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B (https://dejure.org/2010,43263)
BSG, Entscheidung vom 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B (https://dejure.org/2010,43263)
BSG, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - B 13 R 569/09 B (https://dejure.org/2010,43263)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Saarbrücken - S 9 R 747/06
  • LSG Saarland - L 1 R 65/09
  • BSG, 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung des BSG sowie auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (= Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz iVm § 117 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung ), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; Bundesgerichtshof VersR 1981, 884; Bundesfinanzhof NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439 f; Bundesverfassungsgericht SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • BFH, 19.06.2000 - VI S 2/00

    Kindergeld; Auskunft über Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 13 R 569/09 B
    2 Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die damit verbundene Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung des BSG sowie auch der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (= Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz iVm § 117 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung ), dh mit dem gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; Bundesgerichtshof VersR 1981, 884; Bundesfinanzhof NV 1989, 802; BFH BStBl II 2001, 439 f; Bundesverfassungsgericht SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6; BVerfG NJW 2000, 3344).
  • LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13

    Umwandlung einer Altersrente wegen Altersteilzeit in eine Altersrente für

    Die Tätigkeit der Beratung der Geschäftsleitung, die der Kläger zuletzt ausgeübt hat, aber auch die Tätigkeit eines Registrators, die auch als Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter in Betracht kommt (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.09.2012, L 13 R 6087/09, Urteil des Senats vom 06.10.2010 - L 13 R 569/09 und vom 19.02.2015 - L 13 R 600/14, alle in juris) waren dem Kläger sozial zumutbar.
  • LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13

    § 34 Abs. 3 SGB VI ist verfassungsgemäß.

    Die Tätigkeit der Beratung der Geschäftsleitung, die der Kläger zuletzt ausgeübt hat, aber auch die Tätigkeit eines Registrators, die auch als Verweisungstätigkeit für einen Facharbeiter in Betracht kommt (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25.09.2012, L 13 R 6087/09, Urteil des Senats vom 06.10.2010 - L 13 R 569/09 und vom 19.02.2015 - L 13 R 600/14, alle in juris) waren dem Kläger sozial zumutbar.
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